Beitragsordnung

In der Jahreshauptversammlung am 23.03.2026 der Schiffergilde zu Berlin e.V. wurde einstimmig die hier vorliegende Beitragsordnung beschlossen.

Der Verein führt für jedes Mitglied Beiträge an Dachverbände (BSV, DSV, LSB und Wettfahrtbezirk) ab. Diese Beiträge werden ohne Aufschläge an die Mitglieder weiterbelastet. Bei Änderungen von Verbandsbeiträgen passt sich die Beitragsverpflichtung der Mitglieder entsprechend an, ohne dass es einer vorherigen Zustimmung durch die Mitglieder bedarf.

Es ergibt sich folgender Jahres-Mitgliedsbeitrag:

pauschal (kein Kopfbeitrag)
Mitgliederart
Mitgliedsbeitrag (€)
Verbandsbeitrag (€)
Zu zahlen
(€/Jahr)
ordentliche
56,39
42,61
99,00
vorläufige
56,39
42,61
99,00
fördernde
7,39
42,61
50,00
Ehrenmitglieder
00,00
00,00
0,00
Jugendliche
39,22
20,78
60,00
Aufnahmebeitrag
00,00
durch JHV 2022 ausgesetzt
Aufschlüsselung der Verbandsbeiträge 2026

Organisation
Mitgliedsart
Betrag €/Jahr
BSV
Erwachsene
  17,50
BSV
Jugendliche
    5,20
DSV
Erwachsene
  12,00
DSV
Jugendliche
    4,50
LSB
Erwachsene
    3,93
LSB
Jugendliche
    1,90
Bez. Wannsee im BSV
450,00 (*)
derzeit 9,18 pro Mitglied
(*) Teilbar durch die aktuelle Anzahl der Mitglieder

Die Beiträge sind innerhalb von 4 Wochen nach der Jahreshauptversammlung eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.
  • Bei Beitritt bis zum 30. September eines Jahres ist der volle Beitrag fällig,
  • bei Beitritt ab dem 1. Oktober eines Jahres der halbe Beitrag.
Innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Aufnahme ist der jeweilige Jahresbeitrag gem. § 13 der Satzung zu entrichten.