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Wanderpreise der Schiffergilde zu Berlin
Die Schiffergilde zu Berlin verleiht
in jedem Jahr am Gründonnerstag während des traditionellen Schifferessens Wanderpreise für
hervorragende Seemannschaft.
Bewerber hierzu müssen ein
ausgefülltes
Formblatt der Gilde und einen kopierfähigen Bericht über ihre Reise bis zum
30.November in der Geschäftsstelle der Schiffergilde abgeben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine
Weiterleitung der Berichte und Anträge für die Teilnahme am Fahrtenwettbewerb des
Berliner Seglerverbandes und am Fahrtenwettbewerb der Kreuzerabteilung des Deutschen
Seglerverbandes durch die Schiffergilde zu Berlin e.V. erfolgt. Diese Anträge sind auf
dem Weg, wie auf der
Homepage des Berliner Seglerverbandes beschrieben, gesondert einzureichen.
Sollte sich der Skipper auf dem Formblatt mit einer internen
(innerhalb der Schiffergilde zu Berlin) Veröffentlichung seines Berichtes einverstanden
erklärt haben, so wäre es wünschenswert, den Bericht möglichst auch auf elektronischem
Datenträger zur Verfügung zu stellen (dies ist jedoch keine Bedingung). Schiff und
Schiffsführer/-innen müssen für das Fahrtgebiet geignet sein. Ein fünfköpfiger
Prüfungsausschuss der Gilde bewertet die eingereichten Reisen nach den Kriterien
der jeweiligen Ausschreibungsbedingungen.
Es obliegt der Sorgfaltspflicht eines jeden Gewinners, den
Wanderpreis unversehrt bis zum 31. Januar des folgenden Jahres in der Geschäftsstelle
der Schiffergilde wieder abzugeben. Als Ersatz für den abgegebenen Wanderpreis erhält
jeder Gewinner am darauf folgenden Gründonnerstag eine Erinnerungsgabe.
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